Operation
Regulatory supervision
Die Aufsichtsbehörden verfolgen das Geschehen in den Kernkraftwerken im eigenen Land; Vorkommnisse mit sicherheitstechnischer Bedeutung auch weltweit.
Sie führen in den beaufsichtigten Anlagen regelmässig – in Inspektionen und Fachgesprächen zu verschiedenen Themen – unabhängige Überprüfungen durch (in Schweizer Kernkraftwerken an die 100 Inspektionen jährlich) und erheben – da wo das behördliche Regelwerk es vorsieht – Forderungen, welche bis zu einem bestimmten, von der Behörde festgelegten Termin zu erfüllen sind.
Ohne näher auf die behördlichen Überprüfungen einzugehen, sei angemerkt, dass bei diesen praktisch immer das Qualitätsmanagement in der einen oder andern Form betroffen ist, und dass der Meinungsaustausch mit den Behörden häufig – auch unabhängig von allenfalls ausgesprochenen Forderungen – zum Anlass genommen wird, Teile des Qualitätsmanagements zu hinterfragen, Optimierungspotential zu identifizieren und Verbesserungsmassnahmen einzuleiten.
Die für die Schweizer Kernkraftwerke zuständige Aufsichtsbehörde, das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) hat in der Publikation «Integrierte Aufsicht» die Grundannahmen dargelegt, auf denen die heutige Aufsichtsstrategie aufgebaut ist.
Im Vorwort dieser Publikation findet sich folgende Aussage des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats:
Im Vorwort dieser Publikation findet sich folgende Aussage des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats:
«Die Aufsicht über die nukleare Sicherheit der Schweizer Kernanlagen hat sich schrittweise entwickelt. Um die Jahrtausendwende hat die historisch gewachsene Aufsichtsstrategie eine starke Systematisierung erfahren, die in der Einführung eines Managementsystems und dem Aufbau einer integrierten Aufsichtsstrategie Ausdruck fand.»