Betrieb
Managementsystem
Der Betreiber einer Kernanlage wird sein Managementsystem auf die Sicherheit fokussieren, denn hohes Qualitätsniveau ist eine Voraussetzung für die Sicherheit. Ein solches Managementsystem ist darauf ausgerichtet, eine ständige Verbesserung der Qualität zu erreichen und damit eine Steigerung der Sicherheit zu bewirken.
Es umfasst sämtliche Geschäftsprozesse, beginnend beim Design einer zu beschaffenden Ware oder Dienstleistung und endend mit einer nachvollziehbaren Dokumentation sowie Erkenntnissen, welche systematisch zur Verbesserung des Systems genutzt werden. Moderne Managementsysteme bezwecken nebst der Optimierung der Qualität auch die von Umweltleistung und Arbeitsschutz. Sie fassen die verschiedenen Anforderungen in einer gemeinsamen Struktur zusammen und sind konsequent auf die Erfüllung der Erwartungen nicht nur der Kunden, sondern auch auf die anderer Anspruchsgruppen ausgerichtet.
Der Betreiber einer Kernanlage ist verpflichtet, die Beschreibung seines Managementsystems während der gesamten Betriebsdauer bis zum Abschluss der Stilllegung nachzuführen und dem Stand seiner Anlage anzupassen. Er ist weiter verpflichtet, inhaltliche Änderungen an der Beschreibung seines Managementsystems der Aufsichtsbehörde zu melden.
Nebst dieser konkreten Forderung der Kernenergieverordnung bestehen weitere Forderungen nach Managementsystemen. So verlangt beispielsweise die Gesetzgebung zur Beförderung gefährlicher Güter, dass ein auf nationalen, internationalen oder andern Standards basierendes, von der zuständigen Behörde akzeptiertes Qualitätssicherungsprogramm für alle Vorgänge bei der Beförderung radioaktiver Stoffe zu erstellen ist. Ein anderes Beispiel ist die behördliche Beaufsichtigung der Sicherheitskultur, beziehungsweise der zur Gewährleistung einer guten Sicherheit ergriffenen Massnahmen, was indirekt vom Betreiber einer Kernanlage ein Sicherheitsmanagement verlangt, in dem er die strukturelle Seite seiner Sicherheitskultur formal regelt.
Weitere Gesetze verlangen zwar nicht explizit ein Managementsystem, jedoch gerade aus dem Umweltbereich resultieren Forderungen, die zu erfüllen ohne systematischen Umgang mit Umweltaspekten schwierig wird. Somit ist ein Umweltmanagementsystem zwar nicht gefordert, aber von Nutzen. Auch im Bereich der Arbeitssicherheit ist bei der heutigen Gesetzgebung eine systematische Organisation der Sicherheitsaspekte von Vorteil, so dass auch ohne konkrete gesetzliche Forderung ein Arbeitssicherheitsmanagement praktisch unabdingbar ist.