Entsorgung
Geologische Tiefenlagerung
In der Schweiz gibt es – im Gegensatz zu vielen andern Ländern, wie Frankreich, Finnland, Grossbritannien, Schweden, Spanien, Tschechien und USA – noch kein geologisches Tiefenlager, aber es gibt einen klaren Plan, wie ein solches errichtet werden soll.
Für die Standortsuche nimmt die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra), eine Genossenschaft der Kernkraftwerkbetreiber und des Bundes, umfangreiche technische Abklärungen vor und für die Raumplanung wird mit dem «Sachplan geologische Tiefenlager» ein seit über 100 Jahren bewährtes Planungsinstrument angewandt.
Der Konzeptteil des Sachplans, der die Kriterien, die ein Standort erfüllen muss, und die Vorgehensweise definiert, wurde am 02.04.2008 durch den Bundesrat verabschiedet. Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen und wird rund fünfzehn Jahre dauern.
Der Bundesrat hat am 30.11.2011 den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gutgeheissen und entschieden, die sechs von der Nagra vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Damit wurde die Etappe 2 der Standortsuche gestartet.
Der Schwerpunkt der Etappe 1 lag auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Die Standortgebiete wurden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands von der Nagra vorgeschlagen. Für die geologischen Standortgebiete hat das Amt für Raumentwicklung zusammen mit den betroffenen Kantonen die Planungsperimeter definiert, in welchen in Etappe 2 Standorte für Oberflächenanlagen vorgeschlagen werden können. Für die Beurteilung dieser Standorte wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Raumplanung eine Beurteilungsmethodik erarbeitet, die in Etappe 2 zur Anwendung kommt.
Im Zentrum von Etappe 2 steht die Partizipation: Die Standortregionen haben die Möglichkeit, bei der Konkretisierung der Lagerprojekte sowie den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen mitzuarbeiten. Zudem werden die Standorte sicherheitstechnisch verglichen, bevor die Nagra pro Abfallkategorie mindestens zwei Standorte vorschlägt. Der Vorschlag der Nagra für die Standorte wurde am 30.01.2015 bekannt gegeben.
Quelle: http://www.bfe.admin.ch/radioaktiveabfaelle/01375/04389/index.html?lang=de