Entsorgung
Zielsetzung und Schritte der nuklearen Entsorgung
Zur Entsorgung radioaktiver Abfälle – sie entstehen bei der Nutzung von Kernenergie, aber auch in Medizin, Industrie und Forschung – ist in der Schweizer Gesetzgebung (im Kernenergiegesetz und im Strahlenschutzgesetz) geregelt, dass in der Schweiz anfallende radioaktive Abfälle grundsätzlich im Inland und derart zu entsorgen sind, dass der dauernde Schutz von Mensch und Umwelt gewährleistet ist.
Nach heutigem, weltweit anerkanntem Wissensstand ist die geologische Tiefenlagerung die einzige Methode zur Entsorgung radioaktiver Abfälle, die auch den hohen Anforderungen an die Langzeitsicherheit entspricht. Konzepte, deren Sicherheit auf ständiger Überwachung durch den Menschen beruhen, erfüllen diese Anforderungen über die erforderlichen, langen Zeiträume nicht. Bundesrat und Parlament haben sich aus diesem Grund für das Konzept der Konzept der geologischen Tiefenlagerung entschieden.
Radioaktive Abfälle fallen im Betrieb und bei der Stilllegung von Kernkraftwerken sowie in Medizin, Industrie und Forschung an. Sie werden zwischengelagert und später in geologische Tiefenlager verbracht. Quelle: www.ensi.ch
Ein geologisches Tiefenlager wird in der Schweiz erst in der zweiten Hälfte unseres Jahrhunderts zur Verfügung stehen. Bis dahin werden die radioaktiven Abfälle in Zwischenlagern aufbewahrt.
Damit die radioaktiven Abfälle zwischengelagert und später der geologischen Tiefenlagerung zugeführt werden können, sind sie zu konditionieren, d.h. derart zu behandeln und zu verpacken, dass es später keiner weiteren Abfallbehandlung bedarf.
Somit besteht die Entsorgung radioaktiver Abfälle aus Konditionierung, Zwischenlagerung und Lagerung in einem geologischen Tiefenlager. Ein wichtiger Teil des Umgangs mit radioaktiven Abfällen im Zusammenhang mit diesen Entsorgungsschritten sind Transporte, sowohl innerbetrieblich als auch über öffentliche Verkehrswege.