Entsorgung
Zwischenlagerung als Schritt der Entsorgung
Solange kein geologisches Tiefenlager zur Verfügung steht, werden alle radioaktiven Abfälle zwischengelagert. Für deren Lagerung stehen heute in der Schweiz bei den einzelnen Kernkraftwerken dezentrale Lager und zwei zentrale Anlagen zur Verfügung.
Es sind dies das Zwischenlager der Zwilag Zwischenlager Würenlingen AG (Zwilag) in Würenlingen im Kanton Aargau und das Bundeszwischenlager an demselben Standort. Das Zwischenlager der Zwilag wurde von den Kernkraftwerkbetreibern gegründet und kann alle Abfallkategorien aufnehmen.
Zwischenlager der Zwilag. Im Gebäude mit dem halbrunden Dachaufbau befinden sich die Administration und auch Konditionierungsanlagenanlagen. Links davon ist die Lagerhalle für Stilllegungsabfälle, quer dazu die Halle für schwach- und mittelaktive Abfälle und vorne in der Mitte die für hochaktive. Im Gebäude rechts davon befindet sich die Plasma-Anlage und ganz rechts das Bundeszwischenlager. Quelle: Zwilag
Die hochaktiven Abfälle befinden sich entweder in Zwischenlagern bei den Kernkraftwerken oder im zentralen Zwischenlager der Zwilag. Die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus den Kernkraftwerken werden ebenfalls im Zwischenlager der Zwilag aufgenommen. Auch die zu den schwach- und mittelaktiven Abfälle gehörigen Stilllegungsabfälle werden – bis sie dereinst in ein geologisches Tiefenlager verbracht werden – in den Lagerhallen der Zwilag zwischengelagert. Die schwach- und mittelaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung werden im Bundeszwischenlager gelagert.
Die Lagerkapazität der Zwilag und der verschiedenen Lagerstätten bei den Kernkraftwerken reicht für den Betrieb und die Stilllegung der in der Schweiz bestehenden Kernkraftwerke aus, auch bei Betriebsdauern von mehr als 50 Jahren.
Der Nachweis der Zwischenlagerfähigkeit der zur Herstellung beantragten Abfallgebinde ist Bestandteil der Prüfung des Abfallgebindetyps. Die erste Einlagerung von Abfallgebinden eines Typs und jede Einlagerung von Transport- und Lagerbehältern mit abgebrannten Brennelementen oder hochaktiven Abfällen in ein Zwischenlager bedürfen einer Freigabe durch die Aufsichtsbehörde.
Zwischenlager für radioaktive Abfälle sind so auszulegen, dass die Tiefenlagerfähigkeit der Abfallgebinde nicht beeinträchtigt wird und eine genügende Lagerkapazität für den absehbaren Bedarf vorliegt.
Somit ist sichergestellt, dass die Abfallgebinde ohne Beeinträchtigung ihrer für die weiteren Entsorgungsschritte relevanten Eigenschaften zwischengelagert werden können.
Quelle: Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation Uvek, Bundesamt für Energie BFE; Faktenblatt Zwischenlagerung.