Entsorgung
Konditionierung bzw. Herstellung von Abfallgebinden
Als Konditionierung wird im Kernenergiegesetz die Gesamtheit der Operationen bezeichnet, mit welchen radioaktive Abfälle für die Zwischenlagerung und die Lagerung in einem geologischen Tiefenlager vorbereitet werden.
Sie umfasst insbesondere die mechanische Verkleinerung, die Dekontamination, die Verpressung, die Verbrennung oder sonstige thermische Behandlung, die Einbettung in Abfallmatrizen und die Verpackung.
Aus der Konditionierung resultieren Abfallprodukte, die samt ihrer Verpackung eine Einheit darstellen, welche ohne weitere Eingriffe in ihre Integrität gehandhabt und den weiteren Entsorgungsschritten Transport, Zwischenlagerung und geologische Tiefenlagerung zugeführt werden können.
Für die Konditionierung sind folgende Anforderungen des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) zu beachten
Die Abfallgebinde sind Abfallgebindetypen zuzuordnen, die hinsichtlich physikalischer und chemischer Eigenschaften, anzuwendender Behandlungsverfahren und Strahlenschutzmassnahmen sowie der für die einzelnen Abfallgebinde zu erstellenden Dokumentation zu spezifizieren sind. Abfallgebindetypen und die Herstellung entsprechender Abfallgebinde bedürfen einer Genehmigung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Zum Genehmigungsverfahren gehört explizit auch der Nachweis der Tiefenlagerfähigkeit der zur Herstellung beantragten Abfallgebinde.
Somit ist bereits bei der Herstellung der Abfallgebinde ihre spätere Unterbringung in einem geologischen Tiefenlager – d. h. in einer verschlossenen Anlage im geologischen Untergrund, die den dauernden Schutz von Mensch und Umwelt durch passive Barrieren gewährleistet – sichergestellt.