Stilllegung
Gründe für die Ausserbetriebnahme
Der Betreiber eines Kernkraftwerks ist verpflichtet, dieses jederzeit sicher zu betreiben. Er hat der Aufsichtsbehörde überdies nachzuweisen, dass eine genügende Sicherheitsreserve besteht.
Für die Gewährleistung der Sicherheit entsprechend dem Stand von Wissenschaft und Technik sind regelmässig Nachrüstungen der Anlage notwendig, welche, gerade für eine langzeitige Ausrichtung, den sogenannten Langzeitbetrieb, grosse Investitionen zur Folge haben können. Wenn ein Betreiber in die Situation kommt, dass solche Amortisationen in der restlichen Laufzeit der Anlage unter den gegebenen wirtschaftlichen, regulatorischen und politischen Rahmenbedingungen zu unsicher sind, wird er seine Anlage stilllegen und damit definitiv ausser Betrieb nehmen. Dies erst recht, wenn womöglich auch noch damit zu rechnen ist, dass mittelfristig weitere, gegenwärtig noch undefinierte und nicht quantifizierbare technische, wirtschaftliche und politische Unwägbarkeiten eintreten, welche die wirtschaftlichen Risiken des Langzeitbetriebs zusätzlich erhöhen würden.
Die BKW kündigt die Stilllegung ihres Kernkraftwerks sechs Jahre vor dem vorgesehenen Betriebsende an. Quelle: NZZ
Aus solchen Gründen hat sich beispielsweise die BKW im Oktober 2013 entschieden, das Kernkraftwerk Mühleberg unter Einhaltung aller Sicherheitsanforderungen bis ins Jahr 2019 weiter zu betreiben und anschliessend vom Netz zu nehmen. Bei diesem unternehmerischen Entscheid hat sie sämtliche bekannten technischen, wirtschaftlichen, regulatorischen und politischen Aspekte berücksichtigt.
Mit ihrem Entscheid hat die BKW in der Schweiz erstmalig ein Projekt zur Stilllegung eines kommerziellen Kernkraftwerks in Angriff genommen.
Quelle: «Erste Stilllegung eines kommerziellen Kernkraftwerks in der Schweiz»; von Gunten (BKW) et al., Kontec 2015, 12. Internationales Symposium «Konditionierung radioaktiver Betriebs- und Stilllegungsabfälle»; Dresden, 25.–27. März 2015
(umformuliert)