Stilllegung
Stilllegungskosten und deren Finanzierung
Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden in zwei Fonds akkumuliert, im Stilllegungs- und im Entsorgungsfonds. Beide Fonds stehen unter staatlicher Kontrolle und werden von einer vom Bundesrat eingesetzten Verwaltungskommission geführt.
Die Stilllegungs- und Entsorgungskosten werden in zwei Fonds akkumuliert, im Stilllegungs- und im Entsorgungsfonds. Beide Fonds stehen unter staatlicher Kontrolle und werden von einer vom Bundesrat eingesetzten Verwaltungskommission geführt.
Die voraussichtliche Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten und die sich daraus ergebenden Beiträge an die beiden Fonds werden im Auftrag dieser Kommission geschätzt. Dazu werden alle fünf Jahre Kostenstudien erarbeitet. Ende 2016 wurden die unter Federführung der Swissnuclear laufenden Arbeiten der Betreiber an der Kostenstudie 2016 abgeschlossen.
Der Kostenausschuss, ein beratendes Expertengremium der Kommission, begleitet die Kostenstudien, beurteilt die Ergebnisse und gibt der Kommission Empfehlungen ab. Der Kostenausschuss setzt sich mehrheitlich aus Personen zusammen, die nicht im Auftrag der Entsorgungspflichtigen, d.h. der Kernkraftwerkbetreiber oder der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle, arbeiten. Die Entsorgungspflichtigen bringen ihr Fachwissen ein.
Die Vorgaben beziehungsweise Eckwerte für die Berechnungen der Kostenstudien hat der Bundesrat detailliert in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgelegt. Weitere wichtige Randbedingungen werden vom Bundesamt für Energie beziehungsweise von der Kommission vorgegeben. Eine verbindliche Grundlage bildet zudem das durch den Bundesrat genehmigte Entsorgungsprogramm der Nagra. Die Kostenstudien einschliesslich aller Annahmen und Berechnungen werden durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) überprüft. Dafür zieht das Ensi auch externe nationale und internationale Experten bei. Zudem werden die Kostenstudien einem Plausibilitätstest durch renommierte Revisionsgesellschaften unterzogen.
Mehr zu den Fonds siehe unter Stilllegungskosten und deren Finanzierung.
Quelle: Swissnuclear www.swissnuclear.ch/de/downloads.html (18.10.2017).