Entsorgung
Transporte radioaktiver Stoffe
Ein wichtiger Teil des Umgangs mit radioaktiven Abfällen im Zusammenhang mit deren Entsorgung sind Transporte radioaktiver Stoffe, sowohl innerbetrieblich als auch solche über öffentliche Verkehrswege.
Die Vorgaben des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) verlangen, dass bereits mit dem Antrag an die Aufsichtsbehörde auf Genehmigung eines Abfallgebindetyps der Nachweis zu erbringen ist, dass die Transportfähigkeit der zur Herstellung beantragten Abfallgebinde gewährleistet ist.
Somit ist sichergestellt, dass sich die Abfallgebinde – eventuell unter Einsatz geeigneter Zusatzverpackungen – gemäss den Bestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) auf öffentlichen Verkehrswegen transportieren lassen. Für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse im nationalen Verkehr gelten gemäss schweizerischer Bestimmungen auch die Bestimmungen des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Für andere Beförderungsmittel gelten analoge Bestimmungen.
Ausgediente Brennelemente werden nach einer Abklinglagerung im Brennelementlagerbecken in einem dafür geeigneten Transport-Behälter entweder zum zentralen Zwischenlager oder zur innerbetrieblichen Lagerung transportiert. Erfolgt der Transport über öffentliche Verkehrswege, ist eine Transportbewilligung des Bundesamtes für Energie erforderlich. Diese ist zeitlich begrenzt und muss mit entsprechendem Vorlauf beantragt werden.