Entsorgung
Entsorgungskosten und deren Finanzierung
Die Kosten für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle aus dem Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke sowie für deren späteren Rückbau sind im Strompreis ab Werk inbegriffen. Die dafür nötigen Mittel werden von den Betreibern laufend bezahlt oder in Fonds sichergestellt.
Durch die konsequente Anwendung des Verursacherprinzips sollen künftigen Generationen keine ungedeckten Kosten entstehen.
Die nukleare Entsorgung umfasst alle Tätigkeiten im Umgang mit radioaktiven Abfällen bis zum Einschluss in ein geologisches Tiefenlager. Dazu gehören die Abfallbehandlung, die Wiederaufarbeitung ausgedienter Brennelemente, die Zwischenlagerung und die geologische Tiefenlagerung sowie alle damit verbundenen Transporte. Die gesamten Entsorgungskosten aus dem Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke belaufen sich gemäss der jüngsten Berechnungen, deren Ergebnisse im Dezember 2016 von den Betreibern an die Verwaltungskommission des Stilllegungs- und des Entsorgungsfonds übergeben und von dieser veröffentlicht worden sind, auf rund 22.8 Milliarden Franken.
Ein Teil der Entsorgungskosten fällt bereits während des Kraftwerkbetriebs an, beispielsweise für die Wiederaufarbeitung des Kernbrennstoffs, die Beschaffung von Transport und Lagerbehältern, die Forschungs- und Vorbereitungsarbeiten der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) oder für den Bau und den Betrieb des zentralen Zwischenlagers in Würenlingen. Dieser Aufwand summierte sich bis Ende 2015 auf rund 5,6 Milliarden Franken und wurde von den Betreibern laufend beglichen. Bis zum Betriebsende der Werke und für deren Nachbetrieb werden nochmals rund 1,9 Milliarden Franken dazukommen, die von den Betreibern laufend bezahlt werden.
Zur Deckung der nach der Ausserbetriebnahme anfallenden Kosten wurden unter Bundesaufsicht stehende Fonds geschaffen: Diese Fonds werden von den Betreibern geäufnet und das Vermögen wird – ähnlich wie bei den Pensionskassen – auf den Finanzmärkten angelegt. Ende 2015 belief sich das in den Fonds angesammelte Kapital auf rund 6,2 Milliarden Franken und liegt deutlich über den in der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) festgelegten Soll-Werten. Die verbleibenden Beträge werden bis zum Ende der Betriebszeit durch Fondsbeiträge der Betreiber und durch Kapitalerträge der Fonds gedeckt.
Mehr zu den Fonds siehe unter Stilllegungskosten und deren Finanzierung.
Quelle: Swissnuclear http://www.swissnuclear.ch/de/Kostenstudien-Stilllegung-und-Entsorgung.html (28.01.2016) und Nuklearforum, Faktenblätter, insbes. Faktenblatt Entsorgungskosten, August 2015 sowie Stilllegungs- und Entsorgungsfonds, Dokumentation, insbes. Faktenblatt Nr. 0 vom 18.05.2017.